§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Im Geschäftsverkehr mit Personen, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer, sofern es sich um ihrer Natur nach verwandte Rechtsgeschäfte handelt und wir nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmen oder anerkennen.
§ 2 Umgang mit unseren Produkten
(1) Sofern unsere Produkte vom Käufer zum gewerblichen Weiterverkauf bestimmt sind, dürfen sie nur an dem Ort verkauft werden, an den sie geliefert worden sind. Internetversand oder sonstige nicht autorisierte Verkäufe sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer ist zum Vertrieb unserer Produkte durch andere Geschäfte, Optiker oder Brillenläden – einschließlich solcher, die dem Käufer gehören – nur nach unserer vorherigen, schriftlichen Gestattung berechtigt.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, alle uns zustehenden Urheber-, Patent- und Markenrechte zu schützen. Er darf Kopien von unseren Produkten weder selbst herstellen noch herstellen lassen noch vertreiben.
§ 3 , Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Alle Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort zahlbar ohne Abzug.
(2) Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Teillieferungen
(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer nicht unzumutbar ist. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist.
(2) Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen haben wir nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Transportstörungen, wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von uns eintreten oder wir unverschuldet von diesen nicht beliefert werden trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall, dass wir wegen höherer Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, verpflichten wir uns, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren sowie bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich etwaig anfallender Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Der Käufer trägt die Versandkosten. Im Falle von Teillieferungen ist er nur zur einmaligen Zahlung der Versandkosten verpflichtet.
(3) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, deren Lieferzeit von uns mit 4 Monate oder mehr nach Vertragsschluss angegeben ist, bleiben vorbehalten, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten setzt voraus, dass der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Die Verjährungsfrist beim Verkauf neuer Ware beträgt für Rechte bei Mängeln ein Jahr.
(3) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Regelmäßig sind dem Käufer zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Verlangt der Käufer Nachlieferung oder tritt er vom Vertrag zurück, so hat er mit uns vor der Lieferung von mangelfreier Ware bzw. im Falle des Rücktritts vor der Rückabwicklung des Kaufvertrages in einem Gespräch die Fehlerhaftigkeit der Ware festzustellen.
(5) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 8 Haftung, Schadensersatz
(1) Wir haften uneingeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Ansprüche aus § 311 Abs. 2 BGB und wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Soweit wir zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt sind, räumt der Käufer uns und unseren Berechtigten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
(3) Der Eigentumsvorbehalt besteht im Fall, dass der Käufer Kaufmann ist, auch für Saldoforderungen sowie für sämtliche Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen ihn und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen.
(4) Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes bestehende Sicherheiten werden auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl von uns freigegeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UNCISG) vom 11.04.1980, das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Kaufabschlussgesetz (EKAG) finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, ist Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.